Dienstag, April 30 2024

Kulturerbe Kirchenburgen e.V.
BEITRAGSORDNUNG

Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen
der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung
des Vereins geändert werden.
Die Mitgliederversammlung des Vereins Kulturerbe Kirchenburgen e.V. hat am 07.04.2018
folgende Beitragsordnung beschlossen:

Beitragsordnung des Kulturerbe Kirchenburgen e.V.
1. Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich
erhoben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

2. Der Jahresbeitrag ist im ersten Quartal fällig und ist durch Einzugsverfahren oder
Überweisung zu entrichten.

3. Individuelle Mitgliedschaft (natürliche Personen)
36 € im Jahr (3 € monatl.) für individuelle Mitglieder (Vollzahler)
60 € im Jahr (5 € monatl.) für für Paare (ermäßigter Tarif) für zwei stimmberechtigte Mitglieder
24 € im Jahr (2 € monatl.) für individuelle Mitglieder (ermäßigter Tarif bei Vorlage eines
Studentenausweises bzw. bei Nachweis von Arbeitslosigkeit, Rentennachweis)
Wird durch ein Mitglied ein höherer Betrag eingezahlt, wird der Differenzbetrag als
allgemeine Spende behandelt.

4. Institutionelle Mitgliedschaft (juristische Personen)
entrichten einen Mitgliedsbeitrag von mindestens 120 € im Jahr –
Es besteht die Möglichkeit, dass Einrichtungen einen höheren Mitgliedsbeitrag entrichten,
um die Ziele des Vereins zu fördern.

5. Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand per Beschluss geändert
werden. Der Vorstand hat Änderungsbeschlüsse bezüglich dieser Ordnung in der nächsten
Mitgliederversammlung vorzulegen.

6. Der Vorstand kann Änderungen vorschlagen die von der Mitgliederversammlung bestätigt werden.

Stand 18.04.2018